Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens,
in der Erwägung daß nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkändeten Grunsätzen die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und der Gleichheit und
Unveräußerlichkeit ihrer Rechte die Grundlage von Freiheit,
Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
haben folgendes vereinbart:....
Die Rechte des Kindes 1-4.
Die Rechte des Kindes 5-41.
Die Rechte des Kindes 42-54.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1 - 30
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