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Artikel 17 Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, daß Kind Zugang hat zu informationen und material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben. Zu diesem Zweck werden die Vertagsstaaten.... Vereinten Nationen
Die Rechte daß Kind 1-4. Die Massenmedien und die Rechte daß Kind 5-41. Die Rechte daß Kind 42-54. http://boes.org |